Am Pfingstmontag 2012 haben wir festgestellt, dass ein Großteil der Mauern in der Mühlstraße unterhalb des Pfleghofs in Tübingen verfugt wurde. Das hat uns aus naturschutzfachlicher und -rechtlicher Sicht sehr betroffen gemacht, denn diese Mauern sind, wie viele andere, Lebensraum der Zauneidechse, einer Art die nach geltendem Recht streng geschützt ist. Dass dabei möglicherweise auch Zauneidechsen quasi hinter der Mauer „einbetoniert“ wurden, können wir nicht sicher ausschließen.
Besonders ärgerlich finden wir, dass wir schon vor Monaten bei der Unteren Naturschutzbehörde vorstellig wurden, um uns darüber zu beschweren, dass die artenschutzrechtlichen Vorschriften in Tübingen (wie auch in anderen Kommunen im Landkreis) nicht systematisch eingehalten werden. Die Untere Naturschutzbehörde hat die Kommunen des Landkreises zwar angeschrieben, aber in Tübingen offenbar teilweise ohne Wirkung.
Für die Maßnahme am Pfleghof wäre zu prüfen gewesen, ob sie mit dem Naturschutzrecht konform ist und wohl auch eine sogenannte „spezielle artenschutzrechtliche Prüfung“ durchzuführen. Möglicherweise wäre die Maßnahme überhaupt unzulässig – in jedem Fall wären aber vorab Maßnahmen zur Sicherung der sogenannten „Kohärenz“ notwendig gewesen. Das heißt es wäre vor dem Eingriff ein wenigstens gleichwertiger Ersatzlebensraum zu schaffen gewesen.
Solche Verstöße haben wir in Sachen Zauneidechse auch schon durch die komplette Beseitigung von Mauern – insbesondere im Rebenanbaugebiet in Unterjesingen – festgestellt, wo auch ohne Beachtung des Artenschutzrechts reihenweise Lebensräume der Zauneidechse komplett vernichtet wurden und dies, soweit uns bekannt, ohne jegliche Prüfung oder Kohärenzmaßnahmen. Auch das haben wir bei der Unteren Naturschutzbehörde zur Meldung gebracht. Bisher ohne sichtbaren Erfolg.
Wir haben uns daher entschlossen diesen besonderen Fall an der Mühlstraße in Tübingen in unserer Rubrik „Das aktuelle Ärgernis“ öffentlich anzuprangern, weil wir es leid sind, dass die zuständige Behörde in Sachen Artenschutz nicht hinreichend aktiv zu werden scheint und den Eindruck vermittelt untätig zu sein.
Wir sind gespannt, ob und wie die Untere Naturschutzbehörde, die für die Umsetzung der geltenden rechtlichen Bestimmungen verantwortlich ist, in diesem Fall reagieren wird.